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🇩🇪 NaturRECHTSgedanke zu RECHTS: „Gemeinsam für RECHTS“

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🇩🇪 Das Wort RECHTS ist ein wichtiger Begriff in unser aller Leben. Es ord­net, schützt und sorgt in der Regel für Gerechtigkeit und diese RECHT­Sphilsophis­che Sicht ist eben­so Bestandteil des Natur­RECHTS.

Als ein im Straßen­verkehr RECHTS vor Links denk­ender und han­del­nder RECHT­Shän­der lebte ich in einem RECHTSstaat, der eher mit­telmäßig auf RECHTSstaatlichkeit und RECHTSsicher­heit basierte.

Seit ger­aumer Zeit inter­essiert mich die RECHTSwis­senschaft und ich begann die RECHT­Sor­d­nung zu erforschen, da ich merk­te, daß etwas RECHTSmerk­würdi­ges im Gange war.

Heute ist die RECHT­Slage in Gefahr und der immer aggres­siv­er wer­dende linke RECHTS­drall ist völ­lig aus dem Rud­er gelaufen, was mich zum Nach­denke anregte.

Heute und plöt­zlich gibt es Mil­lio­nen RECHT­Sradikale Mit­men­schen, die alle RECHT­Saußen wählen und beschuldigt wer­den RECHTS­güter zu ver­let­zen. Es wird behauptet, ein RECHTS­druck gin­ge durch die BRD und dieser störe die all­ge­meinen RECHTS­beziehun­gen. Die RECHT­Sor­d­nun­gen seien in Gefahr, die zu ein­er RECHTS­drehung der Gesellschaft führen würde und deshalb RECHT­Skla­gen erheben wer­den müssen.

Man will dem Volk weiß­machen, daß der (linke = “demokratis­che”) RECHTS­stand­punkt vertei­digt und RECHTSmit­tel einge­set­zt wer­den müssen, um die RECHT­Slage zu klären.

Doch wer eben nicht wie die ZDF-ler, nur mit linken Auge sieht, da sie sich das Auge RECHTS zuhal­ten, ja der muß jet­zt RECHTS­bei­s­tand suchen, sich über die RECHT­Sauskun­ft informieren, um mit dieser RECHTS­grund­lage, die gesellschaftlicheRECHTS­fähigkeit in ein­er RECHTSsache durch Klage bestätigt wer­den, damit durch diese RECHT­Sprechung, die ohne­hin zu RECHT­enS beste­hende RECHT­Slage bestätigt wird.

Nur mit klaren RECHT­Szusagen wird es gelin­gen den RECHTSs­chutz für alle zu stärken. Nur ein Richter kann diese RECHTS­forderung als gegebene RECHTSstel­lung bestäti­gen und eine RECHTSstrafe wegen RECHTSwidrigkeit ver­hän­gen, wenn es dann notwendig wäre. Zum Glück kann man aber auch eine RECHTSmit­tel­belehrung vor weit­eren RECHT­San­grif­f­en schützen, die nach der Urteilsverkün­dung RECHT­Skraft erlang und als RECHT­Sentschei­dung von allen anerkan­nt wer­den muß.

Schließlich siegen so die von links RECHTSver­leum­den­den Mit­men­schen und mit dieser RECHT­Skäfti­gen Lösung würde die BRD zeigen das sie noch halb­wegs ein RECHTSstaat wäre, der auf RECHTS­grund­sätzen, RECHTSstaatlichkeit und auf einem RECHTS­fun­da­ment agiert, das den Natur- und Men­schen­recht­en ent­ge­gen kommt.

Quin­tes­senz:
Der Natur­RECHTS­gedanke ist ein uni­verseller Gedanke, der aus der Natur des Men­schen kommt. Er ist die Grund­lage und der Maßstab für das pos­i­tive Recht, das von Men­schen (Staat­en) gemacht wird. Das Natur­recht hat auch heute noch viele Auswirkun­gen auf die RECHT­Sprax­is, zum Beispiel auf die Men­schen­RECHTE, die Ver­fas­sungsRECHTE und generell die RECHT­Sprechung und ist somit immer wieder eine Her­aus­forderung für unser RECHTSver­ständ­nis und unsere RECHTS­find­ung.

Das ist RECHTSmäßig.


Rosa von Zehn­le úr
Ùjud­var, 2024.02.09
www.175er-verlag.org/.recherchiert



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