.recherchiert 🇩🇪 Naturrecht 🇭🇺 Természetesjog 🇩🇪 Naturrecht & SED-Verfassungen der SBZ* von 1946–1949

🇩🇪 Naturrecht & SED-Verfassungen der SBZ* von 1946–1949

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🇩🇪 In ein­er für Natur­rechtler hochin­ter­es­san­ten Dis­ser­ta­tion namens „Natur­recht und die vor­grundge­set­zlichen Würde­be­griffe deutsch­er Län­derver­fas­sun­gen“ des Erfurters Frank Col­in, der heute als Steuer­ber­ater tätig ist, fand ich unter Punkt 4.1 „Die sow­jetis­che Besatzungszone“ den fol­gen­den (in)direkten Bezug zum Natur­recht.

Col­in dazu: “Die zen­trale Frage der Arbeit lautet: ste­ht ein natur­rechtlich­es Gedanken­sys­tem hin­ter den Begrif­f­en der Würde in den vor­grundge­set­zlichen Län­derver­fas­sun­gen und des GG?”

🇩🇪 DDR-Ver­fas­sun­gen und deren Entwürfe
Auch wenn das Wort „Natur­recht“ in den SBZ- und DDR-Ver­fas­sun­gen nicht vorkam, so doch aus dessen Umfeld der Begriff „Würde“ und dieser gle­ich mehrfach, wohl als Tar­nung, sie später mas­siv mit Füßen zu treten — zumin­d­est denen gegenüber, die sich nicht mit dem SED-Strom treiben lassen haben, son­dern auf­begehrten, da die „Würde“ – nicht nur des Men­schen – in der DDR eben antast­bar war.

Das Natur­recht
kan­nte aber schon vorher den Begriff „Würde“, denn es pos­tuliert, daß jedem Men­schen auf­grund sein­er bloßen Exis­tenz eine inhärente Würde zukommt und es betont, daß diese Würde unan­tast­bar und unveräußer­lich ist, unab­hängig von sozialen, poli­tis­chen oder wirtschaftlichen Umstän­den.

Diese Auf­fas­sung besagt, daß jed­er Men­sch allein auf­grund seines Men­sch­seins respek­tiert und in seinen grundle­gen­den Recht­en geachtet wer­den soll. Die Würde des Men­schen ist somit ein zen­traler Aspekt des Natur­rechts, das fordert, daß sie geschützt und geachtet wer­den muß, ohne Ein­schränkun­gen oder Diskri­m­inierung.

Die Ver­fas­sun­gen der SBZ,
veröf­fentlicht von 1946–1949, beton­ten stark die Gewährleis­tung eines „men­schwürdi­gen Daseins“ für alle Bürg­er: also nicht etwas das des freien Men­schen, aber immer­hin. Sie legten einen klaren Fokus auf die soziale Gerechtigkeit in der Wirtschaft­sor­d­nung, um jedem Bürg­er ein angemessenes Leben­sniveau zu sich­ern. Dieser Ansatz ste­ht im Ein­klang mit den Grund­prinzip­i­en des Natur­rechts, das die unveräußer­lichen Rechte und die Würde jedes Men­schen betont. Die Beto­nung des men­schen­würdi­gen Lebens in diesen Ver­fas­sun­gen spiegelte das Bestreben wider, die Prinzip­i­en des Natur­rechts zu ver­wirk­lichen und die Würde jedes Einzel­nen zu schützen, wenn sie ver­mut­lich auch nicht unter dem Gedankens des Natur­recht­es geschrieben wur­den.
Fol­gend fünf Beispiele, die das verdeut­lichen.

1. Art. 4 Abs. 5 (1. Lan­desver­fas­sungsen­twurf der SED, 1946 — SBZ):
Er beschreibt die Erwartung an Angestellte im öffentlichen Dienst, sich stets ihrer Würde bewußt zu sein und das Ver­trauen des Volkes zu genießen.

2. Art. 56 Abs. 1 (Entwurf Ver­fas­sung der SED, 14.11.1946)
betont die „soziale Gerechtigkeit“ als Ersatz für den Einzel­be­griff „Gerechtigkeit“.

3. Art. 5 (Ver­fas­sung der DDR, 07.10.1949)
legte fest, daß Angestellte im öffentlichen Dienst als Diener des Volkes sich ständig als würdig erweisen müssen, das Ver­trauen des Volkes zu genießen.

4. Art. 18 (Ver­fas­sung der DDR, 07.10.1949)
besagte, daß die Ord­nung des Wirtschaft­slebens den Grund­sätzen der sozialen Gerechtigkeit entsprechen muß, um ein men­schen­würdi­ges Dasein für alle zu gewährleis­ten.

5. Im Art. 19 Abs. 2 der Ver­fas­sung der DDR vom 06.04.1968
lautete es dann fast 20 Jahre später, nach­dem am 19.03.1949 die Ver­fas­sung der DDR ver­ab­schiedet wurde: „Achtung und Schutz der Würde und der Frei­heit der Per­sön­lichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzel­nen Bürg­er.“

Quin­tes­senz:
Auch wenn die ersten die Ver­fas­sun­gen der SBZ/DDR die Würde des Men­schen in ver­schiede­nen Kon­tex­ten für ein men­schen­würdi­ges Leben rechtlich boten und das im Ein­klang mit den Grund­prinzip­i­en des Natur­rechts stand, welch­es die Würde jedes Men­schen betont, sah es in der DDR-Prax­is lei­der völ­lig anders aus. — Aber das ken­nen wir ja auch aus der heuti­gen BRD.

* SBZ = Sow­jetis­che Besatzungszone


Rosa von Zehn­le úr
Ùjud­var, 2023.12.28

www.175er-verlag.org/.recherchiert



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