🇩🇪 In einer Welt voller strenger Regeln und Vorschriften scheint das Urteil zum Wildpinkeln am Meer, wie ein philosophischer Gruß an die Freiheit zu sein, den ein Lübecker Richter entschied in seinem Urteil sehr unkonventionell, ja fast poetisch, im Sinne des Naturrechtes:
Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.“ *
🇩🇪 Konsequenz:
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten und notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Wenn uns die Natur durch das Naturrecht erlaubt, wildzupinkeln, dann können wir mit einem Augenzwinkern resümieren: Die Natur hat ihre eigenen Gesetze und manchmal sind sie so spritzig und erfrischend, daß selbst (auch vermeintliche) Staatsgerichte diese akzeptieren und das kleine Geschäft des großen Mannes oder das Hocken der holden Weiblichkeit am blühenden Wiesenrain einen gebührenden Platz unter den unabdingbaren menschlichen Rechten eingestehen müssen.
Dazu drei von mir erdachte Metamorphosen von drei berühmten Philosophen, die durchaus Sinn ergeben.
René Descartes (1596-1650):
„Ich pinkle, also bin ich.“ – Rosa von Zehnle (*1960)
Meine Zitatumkehr spielt auf Descartes berühmtes „Cogito, ergo sum“ (Ich denke, also bin ich) an und es verdeutlicht, daß selbst die grundlegendsten menschlichen Handlungen die Existenz des Individuums bezeugen und daß wir in unseren alltäglichen Aktivitäten stets unser eigenes Sein bestätigen, auch wenn es nur durch’s urinieren ist.
Jean Jacques Rousseau (1712-1778):
„Der Mensch ist frei geboren und überall liegt er in Ketten.“
Der Mensch ist von Natur aus frei, aber er wird durch die Gesellschaft und ihre Regeln eingeschränkt. Er verweist auf die Vorstellung, daß bestimmte grundlegende Bedürfnisse und Freiheiten des Erdenbewohners von Natur aus gegeben sind. Auch wenn Rousseau das Pinkeln nicht explizit erwähnte, so dachte er sicher auch daran, spätestens wenn er selbst latrinierte.
Ludwig Wittgenstein (1889-1951):
„Wovon man nicht sprechen kann, darüber muß man pinkeln.“ – Monty Python, im Stil von Ludwig Wittgenstein. Diese Verbindung ist eine Anspielung auf Wittgensteins philosophische Ideen, insbesondere auf seinen berühmten Satz aus seinem Werk „Tractatus Logico Philosophicus“:
„Wovon man nicht sprechen kann, darüber muß man schweigen.“
In dieser Assoziation wird also der Sinn umgedreht, um humorvoll zu betonen, daß das, worüber man nicht sprechen kann, stattdessen durch das Handeln (pinkelnd) ausdrückt.
Ich stelle also fest:
„Es ist die Freiheit, die uns stets begleitet, selbst beim Gang zur Naturtoilette.“
Meine Aussage greift zwar scherz-, aber ernsthaft Sartres Existentialismus auf, der die Idee betont, daß der Mensch in einer absurden Welt die Freiheit hat, seine Existenz durch seine Aktivitäten zu gestalten, doch zeigt sich gerade in den alltäglichsten und banalsten Handlungen, wie unvermeidlich Freiheit ist.
Im Urteil wird die Handlung des Wildpinkeln/s als Ausdruck der existentiellen Freiheit bestätigt, also selbst in scheinbar trivialen Momenten. Es erinnert somit, daß Entscheidungen und Handlungen, auch beim Pinkeln, Ausdruck unserer Freiheit sind.
Quintessenz
Unaufschiebbare Bedürfnisse wie Essen, Schlafen, Freiheit und das Entleeren sind notwendige Elemente unseres Menschseins, die nicht durch Gesetze regulierbar sind, da sie naturrechtlich verankert sind und uns so mit der Natur und unserem innersten Selbst verbinden.
Motto ab sofort:
„Pinkeln im Einklang mit der Natur – Ungezwungen und frei!“
* Internetlink zum Urteil:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001551870
* PDF des Urteils zum Speichern:
Urteil-83a-OWi-739-Js-414023-jug
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