.recherchiert 🇩🇪 Naturrecht 🇭🇺 Természetesjog 🇩🇪 Naturrecht & Wild-Pinkeln: Ein echtes, ernstes und einfühlsames Deutsches Urteil von 2023!

🇩🇪 Naturrecht & Wild-Pinkeln: Ein echtes, ernstes und einfühlsames Deutsches Urteil von 2023!

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🇩🇪 In ein­er Welt voller strenger Regeln und Vorschriften scheint das Urteil zum Wild­pinkeln am Meer, wie ein philosophis­ch­er Gruß an die Frei­heit zu sein, den ein Lübeck­er Richter entsch­ied in seinem Urteil sehr unkon­ven­tionell, ja fast poet­isch, im Sinne des Natur­recht­es:

Der Men­sch hat unter den Weit­en des Him­mel­szeltes nicht min­dere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spül­saum der Ost­see.” *

🇩🇪 Kon­se­quenz:
Der Betrof­fene wird freige­sprochen.
Die Kosten und notwendi­gen Aus­la­gen des Betrof­fe­nen trägt die Staatskasse.

Wenn uns die Natur durch das Natur­recht erlaubt, wildzupinkeln, dann kön­nen wir mit einem Augen­zwinkern resümieren: Die Natur hat ihre eige­nen Geset­ze und manch­mal sind sie so spritzig und erfrischend, daß selb­st (auch ver­meintliche) Staats­gerichte diese akzep­tieren und das kleine Geschäft des großen Mannes oder das Hock­en der hold­en Weib­lichkeit am blühen­den Wiesen­rain einen gebühren­den Platz unter den unab­d­ing­baren men­schlichen Recht­en eingeste­hen müssen.

Dazu drei von mir erdachte Meta­mor­pho­sen von drei berühmten Philosophen, die dur­chaus Sinn ergeben.

René Descartes (1596–1650):
“Ich pin­kle, also bin ich.” — Rosa von Zehn­le (*1960)
Meine Zita­tumkehr spielt auf Descartes berühmtes “Cog­i­to, ergo sum” (Ich denke, also bin ich) an und es verdeut­licht, daß selb­st die grundle­gend­sten men­schlichen Hand­lun­gen die Exis­tenz des Indi­vidu­ums bezeu­gen und daß wir in unseren alltäglichen Aktiv­itäten stets unser eigenes Sein bestäti­gen, auch wenn es nur durch’s urinieren ist.

Jean Jacques Rousseau (1712–1778):
“Der Men­sch ist frei geboren und über­all liegt er in Ket­ten.“
Der Men­sch ist von Natur aus frei, aber er wird durch die Gesellschaft und ihre Regeln eingeschränkt. Er ver­weist auf die Vorstel­lung, daß bes­timmte grundle­gende Bedürfnisse und Frei­heit­en des Erden­be­wohn­ers von Natur aus gegeben sind. Auch wenn Rousseau das Pinkeln nicht expliz­it erwäh­nte, so dachte er sich­er auch daran, spätestens wenn er selb­st latrinierte.

Lud­wig Wittgen­stein (1889–1951):
“Wovon man nicht sprechen kann, darüber muß man pinkeln.” – Mon­ty Python, im Stil von Lud­wig Wittgen­stein. Diese Verbindung ist eine Anspielung auf Wittgen­steins philosophis­che Ideen, ins­beson­dere auf seinen berühmten Satz aus seinem Werk „Trac­ta­tus Logi­co Philo­soph­i­cus“:
 “Wovon man nicht sprechen kann, darüber muß man schweigen.“
In dieser Assozi­a­tion wird also der Sinn umge­dreht, um humor­voll zu beto­nen, daß das, worüber man nicht sprechen kann, stattdessen durch das Han­deln (pinkel­nd) aus­drückt.

Ich stelle also fest:
“Es ist die Frei­heit, die uns stets begleit­et, selb­st beim Gang zur Natur­toi­lette.“
Meine Aus­sage greift zwar scherz‑, aber ern­sthaft Sartres Exis­ten­tial­is­mus auf, der die Idee betont, daß der Men­sch in ein­er absur­den Welt die Frei­heit hat, seine Exis­tenz durch seine Aktiv­itäten zu gestal­ten, doch zeigt sich ger­ade in den alltäglich­sten und banal­sten Hand­lun­gen, wie unver­mei­dlich Frei­heit ist.

Im Urteil wird die Hand­lung des Wildpinkeln/s als Aus­druck der exis­ten­tiellen Frei­heit bestätigt, also selb­st in schein­bar triv­ialen Momenten. Es erin­nert somit, daß Entschei­dun­gen und Hand­lun­gen, auch beim Pinkeln, Aus­druck unser­er Frei­heit sind.

Quin­tes­senz
Unauf­schieb­bare Bedürfnisse wie Essen, Schlafen, Frei­heit und das Entleeren sind notwendi­ge Ele­mente unseres Men­sch­seins, die nicht durch Geset­ze reg­ulier­bar sind, da sie natur­rechtlich ver­ankert sind und uns so mit der Natur und unserem inner­sten Selb­st verbinden.

Mot­to ab sofort:
“Pinkeln im Ein­klang mit der Natur – Ungezwun­gen und frei!”

* Inter­netlink zum Urteil:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001551870

* PDF des Urteils zum Spe­ich­ern:
Urteil-83a-OWi-739-Js-414023-jug


Rosa von Zehn­le úr
Ùjud­var, 2023.11.08

www.175er-verlag.org/.recherchiert




   

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