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Naturrecht vs. Toleranz, Anerkennung und Zustimmung – Von der Freiheit, den anderen gelten zu lassen, ohne sich selbst aufgeben zu müssen.

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Ein Bild zwi­schen zwei Wel­ten:
Links die Enge des auf­er­leg­ten Den­kens und rechts die ket­ten­lo­sen und frei­en Men­schen. Zwi­schen Zwang und Frei­heit steht nur eine Erkennt­nis: Wir SIND. Und weil wir sind, dür­fen wir ver­schie­den sein, den­ken und spre­chen, ohne daß dar­aus eine Schuld gemacht wird. Frei­heit beginnt dort, wo der ande­re nicht mehr über mei­ne Gedan­ken ver­fü­gen will.

Vorgedanken
zum Themenaufsatz

Tole­ranz ist ein merk­wür­di­ges Wort.
Es klingt zunächst nach einer Tugend, nach Groß­mut, nach mensch­li­cher Wei­te. Doch sobald man genau­er hin­sieht, beginnt das Wort sei­ne fei­nen Unter­schie­de zu zei­gen.
Tole­ranz bedeu­tet Dul­dung.
Aner­ken­nung bedeu­tet etwas ande­res.
Zustim­mung wie­der­um ist ein drit­ter Begriff.
Gera­de die­se drei Wör­ter wer­den in der gesell­schaft­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung häu­fig mit­ein­an­der ver­mengt. Aus dem Recht des ande­ren, so zu leben, wie er leben will, wird die Erwar­tung, daß ich sei­ne Lebens­wei­se gut­hei­ße.
Aus der Aner­ken­nung sei­ner Men­schen­wür­de wird die For­de­rung, auch sei­ne Welt­an­schau­ung anzu­er­ken­nen.
Aus der Frei­heit des ande­ren ent­steht schließ­lich eine Erwar­tung an mei­ne eige­ne Rede, mein eige­nes Den­ken und mein eige­nes Gewissen.

Einleitung
in die Thematik

Ich erken­ne den Men­schen an.
Sei­ne Wür­de steht für mich nicht zur Abstim­mung. Sei­ne Rech­te ste­hen für mich nicht unter dem Vor­be­halt per­sön­li­cher Sym­pa­thie. Auch der­je­ni­ge, des­sen Über­zeu­gun­gen mir fremd sind, bleibt ein Mensch. Ich kann ihm wider­spre­chen, ohne ihm sei­ne Wür­de abzu­spre­chen. Ich kann sei­ne Lebens­wei­se dul­den, ohne sie zu mei­ner eige­nen zu machen. Ich kann ihm sei­ne Frei­heit las­sen, ohne mei­ne eige­ne Frei­heit an ihn abzu­tre­ten.

Das ist für mich der Aus­gangs­punkt
mei­ner natur­recht­li­chen Betrach­tung, denn das Natur­recht beginnt beim Men­schen und sei­ner Frei­heit. Es fragt nicht zuerst danach, wie vie­le Men­schen eine bestimm­te Auf­fas­sung ver­tre­ten. Mehr­heit und Min­der­heit sind für die Wahr­heit eines Gedan­kens kei­ne Bewei­se. Eine Mehr­heit kann irren und eine Min­der­heit kann irren. Bei­de kön­nen recht haben oder bei­de kön­nen sich täu­schen.

Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet des­halb:
Darf irgend­ei­ne gesell­schaft­li­che Grup­pe ihre mora­li­sche, welt­an­schau­li­che oder ideo­lo­gi­sche Vor­stel­lung dem ein­zel­nen Men­schen als ver­bind­li­che per­sön­li­che Über­zeu­gung auf­er­le­gen?
Die­se Fra­ge gilt in bei­de Rich­tun­gen. Sie gilt für die Mehr­heit gegen­über der Min­der­heit eben­so wie für die Min­der­heit gegen­über der Mehrheit.

Naturrecht vs. Toleranz, Anerkennung und Zustimmung

INHALTS­ver­zeich­nis:

- Vor­ge­dan­ken zum The­men­auf­satz

- Ein­lei­tung in die The­ma­tik

1. Les­sing: Tole­ranz beginnt dort, wo der Zwang zur Zustim­mung endet

2. Hegel: Aner­ken­nung des Men­schen ist etwas ande­res als Aner­ken­nung sei­ner Über­zeu­gung

3. Kant: Das Gewis­sen gehört dem ein­zel­nen Men­schen

4. Bibó: Nie­mals Zwang und Frei­heit zusam­men

5. Hel­ler: Die per­sön­li­che Auto­no­mie

6. Ham­vas: Die Gren­ze der erfun­de­nen Ord­nung

7. Bejc­zy: Die eigent­li­che Bedeu­tung der Tole­ranz

- Nach­be­trach­tung: Was muß ich aner­ken­nen?

- Ein letz­ter posi­ti­ver Gedan­ke zum Mit­neh­men

- Quel­len und wei­ter­füh­ren­de Texte


Ich habe sie­ben Ken­ner die­ser vier Begriff­lich­kei­ten gesucht, die zum Auf­satz
„Natur­recht vs. Tole­ranz, Aner­ken­nung und Zustim­mung“ passen.

1. Lessing: Toleranz beginnt dort,
wo der Zwang zur Zustimmung endet

Tole­ranz bedeu­tet zunächst,
daß ich etwas bestehen las­se, obwohl ich es selbst nicht ver­tre­te. Ich hin­de­re den ande­ren nicht dar­an, nach sei­ner Über­zeu­gung zu leben, solan­ge er dadurch nicht die glei­che Frei­heit des ande­ren ver­letzt. Damit besitzt Tole­ranz eine Gren­ze, die zugleich ihr Wesen erklärt: Sie ver­langt kei­ne inne­re Zustim­mung.
Ich muß eine frem­de Reli­gi­on nicht für wahr hal­ten, um einem Gläu­bi­gen das Recht auf sei­ne Reli­gi­on zu las­sen. Ich muß eine poli­ti­sche Über­zeu­gung nicht tei­len, um dem ande­ren das Recht zuzu­ge­ste­hen, sie zu ver­tre­ten. Ich muß eine Lebens­wei­se nicht über­neh­men, um den Men­schen, der sie lebt, als Men­schen zu ach­ten.

Gott­hold Ephra­im Les­sing hat die­sen Gedan­ken
in „Nathan der Wei­se“ (1779) in die berühm­te Ring­pa­ra­bel gefaßt. Der Rich­ter ver­langt von den drei Trä­gern der Rin­ge gera­de nicht, den Ring des jeweils ande­ren als den wah­ren anzu­er­ken­nen. Jeder soll viel­mehr danach stre­ben, die sitt­li­che Kraft sei­nes eige­nen Rin­ges sicht­bar wer­den zu las­sen.
Les­sing (1729 – 1789) schreibt:
„Es eif­re jeder sei­ner unbe­stoch­nen, von Vor­ur­tei­len frei­en Lie­be nach!“Quel­le
Das Ent­schei­den­de liegt dar­in, daß Les­sing die Wahr­heit nicht durch Zwang her­stellt. Der ande­re muß sei­ne Über­zeu­gung nicht auf­ge­ben, damit ein fried­li­ches Zusam­men­le­ben mög­lich wird.
Tole­ranz ver­langt des­halb nicht Gleich­heit der Über­zeu­gun­gen. Sie ver­langt die Fähig­keit, Ver­schie­den­heit aus­zu­hal­ten.
Gera­de dar­in liegt ihre Größe.

2. Hegel: Anerkennung des Menschen ist etwas anderes
als Anerkennung seiner Überzeugung

Hier beginnt die zwei­te begriff­li­che Tren­nung.
Wenn ich einen Men­schen aner­ken­ne, kann ich sei­ne Wür­de, sei­ne Frei­heit und sei­ne Rech­te aner­ken­nen. Dar­aus folgt noch kei­ne Zustim­mung zu allem, was die­ser Mensch denkt, sagt oder for­dert.

G. W. Fried­rich Hegel hat den Begriff der Aner­ken­nung phi­lo­so­phisch beson­ders tief aus­ge­ar­bei­tet. In der „Phä­no­me­no­lo­gie des Geis­tes“ von 1807 beschreibt er das Selbst­be­wußt­sein in sei­nem Ver­hält­nis zu einem ande­ren Selbst­be­wußt­sein. Der Mensch steht nicht als iso­lier­tes Wesen in der Welt. Er wird sich sei­ner selbst auch im Ver­hält­nis zum ande­ren bewußt.
Hegel (1770 – 1831) for­mu­liert:
„Das Selbst­be­wußt­sein ist […] nur als ein Aner­kann­tes.“Quel­le
Hegels Aner­ken­nung ist damit zunächst eine Aner­ken­nung des ande­ren als selb­stän­di­ges mensch­li­ches Gegen­über. Sie ist nicht die For­de­rung, jede ein­zel­ne Über­zeu­gung des ande­ren für wahr zu erklä­ren.
Das ist für die heu­ti­ge Aus­ein­an­der­set­zung von gro­ßer Bedeu­tung.
Man kann den Men­schen aner­ken­nen, ohne jede Behaup­tung des Men­schen anzu­er­ken­nen.
Man kann sei­ne Wür­de aner­ken­nen, ohne sei­ne Welt­an­schau­ung zu über­neh­men.
Man kann sei­ne Frei­heit aner­ken­nen, ohne sich selbst zur Zustim­mung ver­pflich­ten zu las­sen.

Die­se Unter­schei­dung scheint mir gera­de­zu not­wen­dig,
wenn der Begriff der Aner­ken­nung nicht zu einem Werk­zeug des geis­ti­gen Zwan­ges wer­den soll.
Denn sobald Aner­ken­nung bedeu­tet: „Du mußt mei­ne Vor­stel­lung bestä­ti­gen“, hat sich ihr Inhalt ver­än­dert. Dann geht es nicht mehr um die Ach­tung des Men­schen. Dann geht es um die For­de­rung nach Zustim­mung.
Und Zustim­mung ist nie­mals das­sel­be wie Toleranz.

3. Kant: Das Gewissen gehört
dem einzelnen Menschen

Imma­nu­el Kant´s Gedan­ken
füh­ren jetzt unmit­tel­bar zur Frei­heit des eige­nen Den­kens.
Kant (1724 – 1804) schrieb 1784 in sei­ner „Beant­wor­tung der Fra­ge: Was ist Auf­klä­rung?“:
„Habe Muth, dich dei­nes eige­nen Ver­stan­des zu bedie­nen!“Quel­le
Die­ser Satz besitzt eine Bedeu­tung, die weit über die dama­li­ge Auf­klä­rung hin­aus­reicht. Kant stellt sich gegen die geis­ti­ge Bevor­mun­dung des ein­zel­nen Men­schen. Er beschreibt aus­drück­lich die Gefahr, daß ande­re sich zu Vor­mün­dern auf­wer­fen und dem Men­schen das eige­ne Den­ken abneh­men.

Genau hier berührt Kant
den natur­recht­li­chen Gedan­ken der Gewis­sens­frei­heit.
Wer mir vor­schreibt, was ich zu den­ken habe, greift in einen Bereich ein, der sei­nem Wesen nach mir gehört. Das Gewis­sen kann nicht durch Mehr­heits­be­schluß her­ge­stellt wer­den. Es kann auch nicht durch gesell­schaft­li­chen Druck erzeugt wer­den.

Eine Gesell­schaft darf Regeln
für das gemein­sa­me Zusam­men­le­ben schaf­fen.
Sie darf Hand­lun­gen begren­zen, wenn dadurch die Rech­te ande­rer ver­letzt wer­den. Sie kann jedoch nicht aus dem Recht auf eine bestimm­te Lebens­wei­se auto­ma­tisch das Recht ablei­ten, von jedem ande­ren Men­schen deren mora­li­sche oder welt­an­schau­li­che Bestä­ti­gung zu ver­lan­gen.
Hier liegt die Gren­ze zwi­schen Frei­heit und geis­ti­gem Zwang.
Die Frei­heit des einen endet dort, wo die glei­che Frei­heit des ande­ren auf­ge­ho­ben wird. Sie endet nicht schon dort, wo ein ande­rer Mensch widerspricht.

4. Bibó: Niemals Zwang
und Freiheit zusammen

Bibó Ist­ván ist unter den unga­ri­schen Den­kern
für die­se Fra­ge­stel­lung beson­ders ergie­big.
Bereits in sei­ner weg­wei­sen­den Schrift „Kényszer, jog, sza­bad­ság“ (Zwang, Recht, Frei­heit), die 1935 erschien, unter­such­te er das „unlös­ba­re“ Span­nungs­ver­hält­nis zwi­schen die­sen Grund­be­grif­fen. – Quel­le

Erin­nert sei neben­bei,
daß heu­te am 7. August sein 115. Geburts­tag wäre und daß er sich mit ver­tief­ten Ana­ly­sen befaß­te, um auf­zu­zei­gen, daß Zwang und Frei­heit in der gesell­schaft­li­chen Wirk­lich­keit ein­an­der aus­schlie­ßen. Der unga­ri­sche Den­ker lie­fert damit das fun­da­men­ta­le Rüst­zeug für die Erkennt­nis, daß ech­tes Recht nie­mals die inne­re Unter­wer­fung des Men­schen for­dern darf.

Bereits die Ver­bin­dung die­ser drei Begrif­fe zeigt, daß Bibó das Ver­hält­nis von Frei­heit und Zwang nicht als neben­säch­li­che Fra­ge behan­del­te. In sei­ner Unter­su­chung stellt er aus­drück­lich fest, daß Zwang und Frei­heit in der gesell­schaft­li­chen Wirk­lich­keit ein­an­der ent­ge­gen­ge­setzt sind.
Bibó (1911 – 1979) zeig­te zugleich sinn­ge­mäß auf, „daß Recht sowohl Zwang als auch Frei­heit ent­hal­ten kann.„

Beson­ders bemer­kens­wert ist Bibós Gedan­ke,
daß Recht einer­seits den objek­ti­vier­ten Zwang und ande­rer­seits die objek­ti­vier­te Frei­heit ver­kör­pern kann. Recht besitzt damit eine dop­pel­te Sei­te: Es begrenzt und schützt zugleich.
Das ist für die Fra­ge nach Tole­ranz und Aner­ken­nung von gro­ßer Bedeu­tung.
Denn auch gesell­schaft­li­che Nor­men kön­nen zwei Gesich­ter besit­zen. Eine Regel kann Frei­heit schüt­zen. Sie kann aber auch dort zum Zwang wer­den, wo sie den ein­zel­nen Men­schen dazu bringt, eine bestimm­te per­sön­li­che Über­zeu­gung über­neh­men zu müs­sen.

Bibó zwingt uns des­halb zu einer ein­fa­chen Fra­ge:
Dient eine For­de­rung der Frei­heit des Men­schen oder ver­langt sie sei­ne inne­re Unter­wer­fung?
Sei­ne Gedan­ken gehen noch wei­ter. In der Dar­stel­lung sei­nes Lebens­wer­kes wird als eine durch­ge­hen­de Linie sei­nes Den­kens die Begren­zung staat­li­cher Gewalt, die Ver­hin­de­rung von Macht­kon­zen­tra­ti­on und die Siche­rung der Frei­heits­rech­te her­vor­ge­ho­ben.

Für mei­ne natur­recht­li­che Betrach­tung
ist das ein wich­ti­ger Anknüp­fungs­punkt. Frei­heit ist nicht das Geschenk einer Grup­pe. Sie ist auch kein Preis für Wohl­ver­hal­ten. Sie ist eine Eigen­schaft des Men­schen, die geschützt wer­den muß.

5. Heller: Die
persönliche Autonomie

Ágnes Hel­ler führt uns von der Frei­heit
unmit­tel­bar zur Auto­no­mie des ein­zel­nen Men­schen.
In der For­schung zu ihrem moral­phi­lo­so­phi­schen Den­ken wird ihre Unter­schei­dung zwi­schen Auto­no­mie und Hete­ro­no­mie aus­drück­lich her­vor­ge­ho­ben.
Hel­ler (1929 – 2019) beschreibt die „abso­lu­te Auto­no­mie“ als einen Zustand, in dem die Per­son als Per­son voll­stän­dig frei ist, wäh­rend die „abso­lu­te Hete­ro­no­mie“ den Zustand bezeich­net, in dem die Per­son durch voll­stän­dig außer­halb ihrer selbst lie­gen­de Fak­to­ren bestimmt wird. Dane­ben unter­schei­det sie ver­schie­de­ne Gra­de rela­ti­ver Auto­no­mie und Hete­ro­no­mie. – Quel­le

Damit erhält die Fra­ge nach Aner­ken­nung eine wei­te­re Schär­fe.
Wenn ich aner­ken­ne, daß der ande­re ein selbst­be­stimm­ter Mensch ist, dann muß ich ihm sei­ne per­sön­li­che Frei­heit las­sen. Aber genau die­sel­be Frei­heit steht auch mir zu.
Die For­de­rung nach Aner­ken­nung darf daher nicht so weit rei­chen, daß sie die Auto­no­mie des Gegen­übers besei­tigt.

Es wäre ein inne­rer Wider­spruch,
wenn ich vom ande­ren ver­lan­ge, mei­ne Selbst­be­stim­mung anzu­er­ken­nen, wäh­rend ich gleich­zei­tig sei­ne Selbst­be­stim­mung beschnei­de, indem ich dar­über befin­de, was er zu den­ken und zu sagen hat.
Hel­lers Den­ken eig­net sich des­halb beson­ders für eine Fra­ge, die in unse­rem Zusam­men­hang immer wie­der auf­taucht:
Wie frei ist ein Mensch noch, wenn er zwar sei­ne eige­ne Lebens­wei­se wäh­len darf, aber nicht mehr frei ent­schei­den darf, wel­che Bedeu­tung er die­ser Lebens­wei­se selbst gibt?
Hier zeigt sich erneut der Unter­schied zwi­schen Aner­ken­nung und Zustim­mung.
Der Mensch hat Anspruch auf Aner­ken­nung sei­nes Seins. Eine bestimm­te Deu­tung des Men­schen hat kei­nen Anspruch auf auto­ma­ti­sche Zustimmung.

6. Hamvas: Die Grenze der
erfundenen Ordnung

Ham­vas Béla´s Gedan­ken sind aber noch schär­fer.
In „Kien­gesz­te­lo­dés“ (Ver­söh­nung) wen­det sich Ham­vas gegen die Vor­stel­lung, Ord­nung las­se sich belie­big aus­den­ken und anschlie­ßend auf das mensch­li­che Leben über­tra­gen.
Ham­vas (1897 – 1968) schreibt:
„A rend pedig nem talál­ha­tó ki.“ (Die Ord­nung kann nicht erfun­den wer­den.)Quel­le
Ham­vas unter­schei­det damit zwi­schen einer Wirk­lich­keit, die dem Men­schen vor­ge­ge­ben ist und künst­lich errich­te­ten Sys­te­men, die den Anspruch erhe­ben, die­se Wirk­lich­keit voll­stän­dig neu zu ord­nen.

Gera­de hier ent­steht eine bemer­kens­wer­te Nähe zum Natur­recht.
Das Natur­recht geht davon aus, daß nicht jede mensch­li­che Set­zung schon des­halb rech­tens ist, weil sie gesetzt wur­de. Der Mensch fin­det bestimm­te Grund­ver­hält­nis­se vor: Leben, Wür­de, Frei­heit und die Ver­schie­den­heit der Men­schen sind kei­ne Erfin­dun­gen eines Aus­schus­ses und kei­ne Geschen­ke einer gesell­schaft­li­chen Bewe­gung.

Ham­vas geht dabei sehr weit.
Sei­ne Kri­tik rich­tet sich gegen Sys­te­me, Appa­ra­te und Welt­an­schau­un­gen, wenn sie den Men­schen einem künst­li­chen Ord­nungs­mo­dell unter­wer­fen. Zugleich unter­schei­det er aus­drück­lich zwi­schen dem Men­schen und dem Sys­tem, das ihn beherrscht.
In „Kien­gesz­te­lo­dés“ fin­det sich des­halb auch der bemer­kens­wer­te Gedan­ke, daß man sich mit dem Men­schen ver­söh­nen müs­se, ohne eine als zer­stö­re­risch emp­fun­de­ne Ord­nung hin­zu­neh­men.

Das ist für die Fra­ge der Tole­ranz ein kost­ba­rer Gedan­ke:
Der ande­re Mensch ist nicht mein Feind, nur weil ich sei­ne Über­zeu­gung ableh­ne.
Ich kann den Men­schen ach­ten und der Über­zeu­gung wider­spre­chen.
Ich kann dem Men­schen sei­ne Frei­heit las­sen und zugleich sei­ne Ideo­lo­gie zurück­wei­sen.
Ich kann mich mit dem Men­schen ver­stän­di­gen, ohne mich sei­ner Welt­an­schau­ung zu unterwerfen.

7. Bejczy: Die eigentliche
Bedeutung der Toleranz

Ist­ván Bejc­zy, der vier­te Ungar führt uns
schließ­lich unmit­tel­bar zum Begriff der Tole­ranz selbst.
Bejc­zy (1965) ver­öf­fent­lich­te 1997 im „Jour­nal of the Histo­ry of Ide­as“ sei­nen Auf­satz „Tole­ran­tia: A Medieval Con­cept“ (Tole­ranz: Ein mit­tel­al­ter­li­cher Begriff). – Quel­le
Dar­in unter­sucht er die Geschich­te des Tole­ranz­be­grif­fes und wider­spricht der all­zu ein­fa­chen Vor­stel­lung, Tole­ranz sei erst mit der Neu­zeit und der Auf­klä­rung ent­stan­den.

Damit ist Bejc­zy für mei­nen Gedan­ken­gang beson­ders wich­tig.
Denn Tole­ranz besitzt eine Geschich­te. Sie war nie­mals bloß ein moder­nes Schlag­wort. Schon der latei­ni­sche Begriff „tole­ran­tia“ ver­weist auf das Ertra­gen und Dul­den von etwas, das man nicht not­wen­dig selbst bejaht.
Und genau hier schließt sich der Kreis.

Tole­ranz ist kei­ne Zustim­mung.
Tole­ranz ist nicht die Erklä­rung, daß alles, was der ande­re tut oder denkt, auch für mich rich­tig sei.
Tole­ranz bedeu­tet viel­mehr, eine Ver­schie­den­heit aus­zu­hal­ten, ohne dar­aus einen Zwang zur Gleich­heit des Den­kens zu machen.
Bejczy´s his­to­ri­sche Unter­su­chung hilft des­halb dabei, den Begriff von sei­ner heu­ti­gen Über­la­dung zu befrei­en. Wer Tole­ranz ver­langt, kann damit nicht zugleich ver­lan­gen, daß der ande­re sei­ne eige­ne Über­zeu­gung auf­gibt.
Denn dann wür­de aus Tole­ranz Zustim­mung.
Aus Zustim­mung wür­de Zustim­mungs­pflicht.
Aus Zustim­mungs­pflicht wür­de geis­ti­ger Zwang.
Aus geis­ti­gem Zwang wür­de Unfrei­heit.
Aus Unfrei­heit wür­de Selbst­auf­ga­be.
Aus Selbst­auf­ga­be wür­de Bedeu­tungs­lo­sig­keit.
Aus Bedeu­tungs­lo­sig­keit wür­de das Nichts.
Das Nichts kann es aber nicht geben, denn wir SIND.
Und weil wir SIND, sind wir alle anders.
Und anders darf jeder sein, denn das ist Naturrecht.

Nachbetrachtung:
Was muß ich anerkennen?

Nach die­sen sie­ben unter­schied­li­chen Stim­men
wird für mich eine kla­re Ord­nung sichtbar.

  • Les­sing zeigt die Tole­ranz gegen­über ver­schie­de­nen Überzeugungen.
  • Kant ver­tei­digt den Gebrauch des eige­nen Verstandes.
  • Hegel erklärt die Bedeu­tung der Aner­ken­nung des Men­schen als selb­stän­di­ges Gegenüber.
  • Bibó unter­sucht das Span­nungs­ver­hält­nis von Zwang und Freiheit.
  • Hel­ler führt die per­sön­li­che Auto­no­mie in den Mittelpunkt.
  • Ham­vas erin­nert dar­an, daß mensch­li­che Ord­nung nicht belie­big erfun­den und dem Men­schen über­ge­stülpt wer­den kann.
  • Bejc­zy zeigt die geschicht­li­che Tie­fe des Toleranzbegriffes.

Kei­ner die­ser sie­ben Den­ker
hat über die heu­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zun­gen in der Form geschrie­ben, wie wir sie gera­de erle­ben. Das muß aus­drück­lich fest­ge­hal­ten wer­den. Ihre Gedan­ken kön­nen des­halb nicht als nach­träg­li­che Bewei­se für eine heu­ti­ge poli­ti­sche Mei­nung aus­ge­ge­ben wer­den. Sie lie­fern viel­mehr Begrif­fe und Gedan­ken­gän­ge, mit denen sich die heu­ti­ge Fra­ge unter­su­chen läßt.

Und die­se Fra­ge lau­tet für mich:
Darf eine Mehr­heit ihre Über­zeu­gung dem ein­zel­nen Men­schen auf­zwin­gen?
Nein!
Darf eine Min­der­heit ihre Über­zeu­gung dem ein­zel­nen Men­schen auf­zwin­gen?
Eben­so nein!
Die Zahl der Men­schen, die eine For­de­rung ver­tre­ten, ver­än­dert an die­sem Grund­satz nichts.

Tole­ranz muß in bei­de Rich­tun­gen gel­ten.
Das bedeu­tet auch:
Eine Min­der­heit besitzt das Recht, ihre For­de­run­gen zu ver­tre­ten.
Eine Mehr­heit besitzt das­sel­be Recht.
Der ein­zel­ne Mensch besitzt wie­der­um das Recht, bei­de anzu­hö­ren und den­noch zu sagen:
„Die­se Über­zeu­gung tei­le ich nicht.“
Das ist kei­ne Feind­se­lig­keit.
Das ist Gewis­sens­frei­heit.
Ich kann einen Men­schen voll­stän­dig als Men­schen aner­ken­nen und sei­ne Wür­de ach­ten. Ich kann ihm glei­che Rech­te zuge­ste­hen. Ich kann sei­ne per­sön­li­che Lebens­wei­se tole­rie­ren und ihn dar­in nicht behin­dern.
Aber nie­mand besitzt ein Recht dar­auf, daß ein ande­rer Mensch sei­ne per­sön­li­che Über­zeu­gung bestä­tigt.
Hier liegt die Gren­ze.
Tole­ranz ver­langt vom ande­ren, daß er mich leben läßt.
Aner­ken­nung des Men­schen ver­langt von mir, daß ich sei­ne Wür­de ach­te.
Zustim­mung zu sei­ner Welt­an­schau­ung ver­langt er von mir nur dann, wenn ich sie ihm frei­wil­lig gebe.

Mein Gewis­sen bleibt mein Gewis­sen.
Mein Den­ken bleibt mein Den­ken.
Und mei­ne Frei­heit endet dort, wo ich die Frei­heit des ande­ren ver­let­ze, nicht dort, wo ich ihm wider­spre­che.
Viel­leicht liegt gera­de dar­in die ein­fachs­te und zugleich schwers­te Form wah­rer Tole­ranz:
Wir müs­sen nicht gleich den­ken,
um ein­an­der als Men­schen gel­ten zu lassen.

Ein letzter positiver Gedanke
zum Mitnehmen

Nach all den über­lie­fer­ten Gedan­ken,
Betrach­tun­gen und Stim­men aus ver­schie­de­nen Jahr­hun­der­ten zeigt sich etwas Bemer­kens­wer­tes: Die­se Gedan­ken sind heu­te aktu­el­ler denn je. Eine Gesell­schaft, in der unter­schied­li­che Grup­pen immer stär­ker auf ihren jewei­li­gen Vor­stel­lun­gen bestehen und die Bereit­schaft zum gegen­sei­ti­gen Zuhö­ren schwin­det, braucht die Unter­schei­dung zwi­schen Tole­ranz, Aner­ken­nung und Zustim­mung mehr denn je.

Tole­ranz kann nur dort bestehen,
wo der ande­re frei bleibt, anders zu den­ken, anders zu leben und den­noch als Mensch geach­tet zu wer­den. Aner­ken­nung der mensch­li­chen Wür­de darf nie­mals zur For­de­rung nach per­sön­li­cher Zustim­mung zu einer bestimm­ten Welt­an­schau­ung wer­den.
Wo Aner­ken­nung ein­ge­for­dert und Zustim­mung zur Pflicht gemacht wird, beginnt der geis­ti­ge Zwang und damit die Unfrei­heit.

Der Weg aus die­sem Wider­spruch führt nicht über For­de­run­gen in nur eine Rich­tung, son­dern über das gegen­sei­ti­ge auf­ein­an­der zugehen:

  • Ich erken­ne Dich als Men­schen an, Du erkennst mich als Men­schen an.
  • Ich las­se Dir Dei­ne Über­zeu­gung, Du läßt mir die meine.
  • Wir müs­sen nicht das­sel­be den­ken, um ein­an­der in Frei­heit begeg­nen zu können.


Rosa von Zehn­le úr
Ùjud­var, 2026.08.07
(115. Geburts­tag von Bibó Ist­ván)
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Fuß­no­ten zum Text
„Natur­recht vs. Tole­ranz, Aner­ken­nung und Zustim­mung“:
1. Gott­hold Ephra­im Les­sing, Nathan der Wei­se, Ring­pa­ra­bel:
https://www.projekt-gutenberg.org/lessing/nathan/chap004.html
2. Georg Wil­helm Fried­rich Hegel, Phä­no­me­no­lo­gie des Geis­tes:
https://www.projekt-gutenberg.org/hegel/phaenom/pha4a001.html
3. Imma­nu­el Kant, Beant­wor­tung der Fra­ge: Was ist Auf­klä­rung?:
https://projekt-gutenberg.org/authors/immanuel-kant/books/beantwortung-der-frage-was-ist-aufklaerung/
4. Bibó Ist­ván, Kényszer, jog, sza­bad­ság (Zwang, Recht, Frei­heit), 1935:
https://acta.bibl.u‑szeged.hu/6220/1/juridpol_008_000-151.pdf
5. Ágnes Hel­ler, Dar­stel­lung ihres Auto­no­mie­be­grif­fes in „Kul­túra és közös­ség“, 2025:
https://epa.oszk.hu/02900/02936/00067/pdf/EPA02936_kek_2025_02.pdf
6. Ham­vas Béla, Kien­gesz­te­lo­dés (Ver­söh­nung):
https://hamvasbela.hu/hamvas-bela-kiengesztelodes
7. Ist­ván Bejc­zy, Tole­ran­tia: A Medieval Con­cept (Tole­ranz: Ein mit­tel­al­ter­li­cher Begriff), Jour­nal of the Histo­ry of Ide­as 58 (1997), S. 365 – 384:
https://philpapers.org/rec/ISTTMC/

Kurz- und Klap­pen­text:

𝐍𝐚𝐭𝐮𝐫𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐯𝐬. 𝐓𝐨𝐥𝐞𝐫𝐚𝐧𝐳, 𝐀𝐧𝐞𝐫𝐤𝐞𝐧𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐙𝐮𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐮𝐧𝐠!
𝑉𝑜𝑛 𝑑𝑒𝑟 𝐹𝑟𝑒𝑖ℎ𝑒𝑖𝑡, 𝑑𝑒𝑛 𝑎𝑛𝑑𝑒𝑟𝑒𝑛 𝑔𝑒𝑙𝑡𝑒𝑛 𝑧𝑢 𝑙𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛, 𝑜ℎ𝑛𝑒 𝑠𝑖𝑐ℎ 𝑠𝑒𝑙𝑏𝑠𝑡 𝑎𝑢𝑓𝑔𝑒𝑏𝑒𝑛 𝑧𝑢 𝑚𝑢̈𝑠𝑠𝑒𝑛.
https://1956-hirek.org/11351

Neu­er Auf­satz:
Natur­recht vs. Tole­ranz, Aner­ken­nung und Zustim­mung!
Von der Frei­heit, den ande­ren gel­ten zu las­sen, ohne sich selbst auf­ge­ben zu müs­sen.
Wer wah­re Frei­heit sucht, darf den ande­ren nicht mit Zwang und fal­scher Zustim­mung über­rol­len!
Tole­ranz bedeu­tet all­zu oft nichts wei­ter als blo­ße Dul­dung, wäh­rend ech­te Aner­ken­nung und Zustim­mung längst zur gesell­schaft­li­chen Pflicht erho­ben wer­den. Mein neu­er Auf­satz beleuch­tet aus­ge­hend vom Natur­recht das fra­gi­le Ver­hält­nis zwi­schen per­sön­li­cher Frei­heit, welt­an­schau­li­cher Viel­falt und den Gren­zen staat­li­chen oder gesell­schaft­li­chen Zwangs.
Anhand klas­si­scher Den­ker und mit kur­zen Gedan­ken­gän­gen von den Deut­schen Les­sing, Hegel und Kant sowie den Ungarn Bibó, Hel­ler, Ham­vas und Bejc­zy wird auf­ge­zeigt, wie der Ein­zel­ne sei­ne Auto­no­mie bewahrt, ohne den Mit­men­schen zu bevor­mun­den.
Der voll­stän­di­ge Bei­trag zeigt auf, war­um wah­re Frei­heit dort beginnt, wo nie­mand mehr über die Gedan­ken und das Tun des Ande­ren ver­fügt.
https://1956-hirek.org/11351
Rosa von Zehn­le úr
Ùjud­var, 2026.08.07

#Natur­recht #Tole­ranz #Aner­ken­nung #Zustim­mung #Frei­heit #Zwang #Les­sing #Hegel #Kant #Bibó #Hel­ler #Ham­vas #Bejc­zy #Zehn­le

Neu­er Auf­satz:
𝐍𝐚𝐭𝐮𝐫𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 𝐯𝐬. 𝐓𝐨𝐥𝐞𝐫𝐚𝐧𝐳, 𝐀𝐧𝐞𝐫𝐤𝐞𝐧𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐙𝐮𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐮𝐧𝐠!
𝑉𝑜𝑛 𝑑𝑒𝑟 𝐹𝑟𝑒𝑖ℎ𝑒𝑖𝑡, 𝑑𝑒𝑛 𝑎𝑛𝑑𝑒𝑟𝑒𝑛 𝑔𝑒𝑙𝑡𝑒𝑛 𝑧𝑢 𝑙𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛, 𝑜ℎ𝑛𝑒 𝑠𝑖𝑐ℎ 𝑠𝑒𝑙𝑏𝑠𝑡 𝑎𝑢𝑓𝑔𝑒𝑏𝑒𝑛 𝑧𝑢 𝑚𝑢̈𝑠𝑠𝑒𝑛.
𝐖𝐞𝐫 𝐰𝐚𝐡𝐫𝐞 𝐅𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐬𝐮𝐜𝐡𝐭, 𝐝𝐚𝐫𝐟 𝐝𝐞𝐧 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐦𝐢𝐭 𝐙𝐰𝐚𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐟𝐚𝐥𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐙𝐮𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐮𝐧𝐠 𝐮̈𝐛𝐞𝐫𝐫𝐨𝐥𝐥𝐞𝐧!
Tole­ranz bedeu­tet all­zu oft nichts wei­ter als blo­ße Dul­dung, wäh­rend ech­te Aner­ken­nung und Zustim­mung längst zur gesell­schaft­li­chen Pflicht erho­ben wer­den. Mein neu­er Auf­satz beleuch­tet aus­ge­hend vom Natur­recht das fra­gi­le Ver­hält­nis zwi­schen per­sön­li­cher Frei­heit, welt­an­schau­li­cher Viel­falt und den Gren­zen staat­li­chen oder gesell­schaft­li­chen Zwangs.
𝐀𝐧𝐡𝐚𝐧𝐝 𝐤𝐥𝐚𝐬𝐬𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐃𝐞𝐧𝐤𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐝 𝐦𝐢𝐭 𝐤𝐮𝐫𝐳𝐞𝐧 𝐆𝐞𝐝𝐚𝐧𝐤𝐞𝐧𝐠𝐚̈𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐋𝐞𝐬𝐬𝐢𝐧𝐠, 𝐇𝐞𝐠𝐞𝐥 𝐮𝐧𝐝 𝐊𝐚𝐧𝐭 𝐬𝐨𝐰𝐢𝐞 𝐝𝐞𝐧 𝐔𝐧𝐠𝐚𝐫𝐧 𝐁𝐢𝐛𝐨́, 𝐇𝐞𝐥𝐥𝐞𝐫, 𝐇𝐚𝐦𝐯𝐚𝐬 𝐮𝐧𝐝 𝐁𝐞𝐣𝐜𝐳𝐲 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐚𝐮𝐟𝐠𝐞𝐳𝐞𝐢𝐠𝐭, 𝐰𝐢𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐢𝐧𝐳𝐞𝐥𝐧𝐞 𝐬𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐀𝐮𝐭𝐨𝐧𝐨𝐦𝐢𝐞 𝐛𝐞𝐰𝐚𝐡𝐫𝐭, 𝐨𝐡𝐧𝐞 𝐝𝐞𝐧 𝐌𝐢𝐭𝐦𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐛𝐞𝐯𝐨𝐫𝐦𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧.
Der voll­stän­di­ge Bei­trag zeigt auf, war­um wah­re Frei­heit dort beginnt, wo nie­mand mehr über die Gedan­ken und das Tun des Ande­ren ver­fügt.
𝐡𝐭𝐭𝐩𝐬://𝟏𝟗𝟓𝟔-𝐡𝐢𝐫𝐞𝐤.𝐨𝐫𝐠/𝟏𝟏𝟑𝟓𝟏
𝑅𝑜𝑠𝑎 𝑣𝑜𝑛 𝑍𝑒ℎ𝑛𝑙𝑒 𝑢́𝑟
Ú𝑗𝑢𝑑𝑣𝑎𝑟, 2026.08.07
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#Natur­recht #Tole­ranz #Aner­ken­nung #Zustim­mung #Frei­heit #Zwang #Les­sing #Hegel #Kant #Bibó #Hel­ler #Ham­vas #Bejc­zy #Zehn­le


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