Tag: 17. Mai 2026

Ein Grundgesetz ist ein Besatzer-Instrument zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit und somit ist es keine Verfassung. Dafür ist der Art. 146 im GG vorgesehen.Ein Grundgesetz ist ein Besatzer-Instrument zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit und somit ist es keine Verfassung. Dafür ist der Art. 146 im GG vorgesehen.

Mein Bei­trag (wird spä­ter erwei­tert) soll ver­deut­li­chen, daß das Gund­ge­setz FÜR die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land“ kei­ne ech­te Ver­fas­sung dar­stellt, son­dern ledig­lich ein pro­vi­so­ri­sches Sta­tut ist. Eine recht­mä­ßi­ge Ver­fas­sung kann nur durch das Deut­sche Volk selbst in frei­er Ent­schei­dung beschlos­sen wer­den, wodurch ...